Ist eine Wettaufwandsteuer in Obertshausen möglich?

Obertshausen hat bereits eine Spielapparatesteuer. Ob auch bald eine Wettaufwandsteuer hinzukommen könnte, um die Spielsucht zu bekämpfen, gilt es laut SPD und CDU bei ihrem Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung am 8. Februar zu prüfen. Bevor jedoch über eine mögliche Erarbeitung und Einführung einer entsprechenden Satzung entschieden wird, sollen zunächst die Sinnhaftigkeit, der Nutzen und der zu erwartende Erfolg für Obertshausen als Grundlagen für eine Entscheidung erarbeitet werden.

Vorreiter ist derzeit Frankfurt. Ab Mitte 2018 soll dort eine Wettaufwandsteuer erhoben werden. „Auch in Obertshausen gibt es einige Wettbüros, wie beispielsweise in der Waldstraße, Birkenwaldstraße oder Seligenstädter Straße“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Manuel Friedrich. „Gerade in diesen Wettbüros ist das Potential spielsüchtig zu werden laut eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes besonders hoch. Wie viele dieser Büros es in Obertshausen gibt und ob diese Büros mit der Steuer überhaupt belangt werden können, gilt es ebenfalls bei der Prüfung zu berücksichtigen“, so Friedrich.

In Frankfurt soll nach dem Prinzip der Steuergerechtigkeit als Bemessungsgrundlage der Wetteinsatz herangezogen werden, so wie dies in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes empfohlen wurde. Die Höhe des Steuersatzes soll 3 Prozent pro Wetteinsatz betragen. „Wir möchten daher wissen, ob dieses Prinzip auch in Obertshausen möglich ist und welcher Steuersatz angemessen wäre. Auch sollten zunächst die Erfahrungen bei der Einführung der Steuer in Frankfurt eingeholt werden“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Anthony Giordano.

Beim Antrag, der am 25. Januar im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss diskutiert wird, soll zudem geprüft werden, ob auf Grundlage der Mustersatzung vom Hessischen Städtetag eine Satzung für Obertshausen erarbeitet werden kann, welche rechtlichen Gegebenheiten bei einer Einführung zu beachten sind und welche finanziellen Einnahmen erwartet werden können.