Erster Stadtrat Michael Möser mit großer Mehrheit wiedergewählt

Weiter erfolgreich und bürgernah für Obertshausen

In der Stadtverordnetenversammlung am 10.02.2022 wurde der hauptamtliche Erste Stadtrat Michael Möser nach einem entsprechenden Beschlussvorschlag von CDU und Bürger für Obertshausen mit großer Mehrheit mit nur vier Gegenstimmen wiedergewählt.

Die Stadtverordneten honorieren mit dieser Wiederwahl seine langjährige sehr gute Arbeit und formulieren den klaren Wunsch, Michael Möser auch in den kommenden 6 Jahren für Obertshausen an vorderster Linie im Rathaus zu haben.

“Michael Möser, der unter anderem die Fachbereiche Bauen sowie Soziales in seiner Verantwortung hat, konnte in den letzten Jahren zeigen, dass Projekte in seiner Verantwortung, wie zum Beispiel das Familienzentrum, zeitnah und effizient umgesetzt werden”, so Sabrina Grab-Achard, Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion. “Darauf können und wollen wir auch in den kommenden Jahren keinesfalls verzichten. Er ist ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Einwohner, aber auch über alle Parteigrenzen hinweg für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung”, so Grab-Achard weiter.

In der Zukunft stehen für Obertshausen wichtige Themen wie der Neubau eines Rathauses, aber auch die weitere Entwicklung unseres Stadtgebietes an. “Ich bin froh und dankbar, dass mit Michael Möser als wiedergewählten hauptamtlichen Ersten Stadtrat weiterhin eine so kompetente und engagierte Person die Arbeit im Obertshäuser Rathaus federführend gestaltet”, so CDU-Fraktionspressesprecher Sascha Roth.

“Michael Möser hat beim notwendigen Ausbau der Kitaplätze durch kraftvollen Einsatz mit seinem Verwaltungsteam gezeigt, dass bei hohem Engagement hier viel erreicht werden kann”, so Laura Schulz, die Fraktionsvorsitzende der Bürger für Obertshausen. Die von ihm vorgelegten Grundsatzbeschlüsse zum Thema Verhinderung der extensiven Bebauung durch Bebauungspläne und Vorgaben bei einer Bebauung zeigen weiterhin, dass die Interessen von Wohnungen im sozialen Bereich, für ältere Menschen (betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften) und für weitere KITAs berücksichtigt werden.